Keinen Rückbehalt für Mostobst
Bei Mostäpfeln und -birnen hat das Produktzentrum Mostobst festgelegt, dass 2017 kein Rückbehalt eingezogen wird. Die Richtpreise bleiben gleich wie im Vorjahr.
Nach dem Frühjahrsfrost und dem Juni-Fall wird die Mostobstmenge voraussichtlich tiefer ausfallen als im Vorjahr. Daher hat die zuständige Kommission beschlossen, dass kein Rückbehalt eingezogen wird. Dieser frühzeitige Entscheid soll massgeblich dazu beitragen, dass die gesamte inländische Mostobsternte verarbeitet wird und keine zusätzlichen Importe getätigt werden müssen. Damit die Mostereien genügend Äpfel und Birnen für die Produktion aller Labels (Suisse Garantie, Bio Suisse, Hochstamm Suisse, etc.) erhalten, sind sie darauf angewiesen, dass ihnen die Landwirte ihr Mostobst liefern. Ob bei grossen oder kleinen Mostobsternten, die Mostereien zählen auf zuverlässige Partnerschaften, um auch in diesem Jahr genügend qualitativ gutes Mostobst zu erhalten. Nur so können sie die Position von Obstsaftprodukten im Handel und Gastronomie weiter stärken. Die Hoffnung auf genügend qualitatives gutes Obst wird in der ganzen Branche gehegt.